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Die Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlungsflege, nachdem sie von einem Arzt verordnet wurde. Diese Leistungen werden von examinierten Pflegekräften erbracht.

Dazu zählen unsere Leistungen in folgenden Bereichen:

  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Medikamentengabe
  • Injektionen sc. und i.m.
  • PEG-Versorgung
  • Krankenhausnachsorge
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung

Die Kosten dafür werden nach Prüfung von den Krankenkassen abzüglich eigener Zuzahlungen übernommen.
Tipp: Lassen Sie sich von uns beraten. Wir prüfen dann gemeinsam mit Ihnen, ob eine Befreiung von Zuzahlungen möglich ist.